Auf der Website «The Fashion Law» erschien ein interessanter Beitrag zu Bildrechten. Es geht um eine Anklage, die gegen die Firma Volvo erhoben wurde. Volvo hat Bilder genutzt, die auf einem Instagram Konto gepostet waren, ohne dafür die Rechte einzuholen. Volvo geht davon aus, dass beim Posten von Bildern auf Instagram, der Benutzer sämtliche Verwertungsrechte an Instagram überträgt, der diese Rechte dann weiter verwerten darf. So können beispielsweise Bilder auf Instagram innerhalb des Netzwerkes geteilt werden.

Volvo jedoch hatte die Bilder für kommerzielle Werbekampagnen benutzt und dafür weder den Fotografen noch Instagram gefragt. Ausserdem wurden noch zwei Bilder direkt vom Website des Fotografen geklaut und ebenfalls verwendet. Man würde meinen, dass dies nicht nur unanständig ist, sondern auch gesetzeswidrig. Aber ist es das? Das soll nun beurteilt werden. Ein Gericht wird im September 2020 darüber urteilen.

Social Media Giganten nutzen schamlos die Daten der Benutzer aus. Das betrifft die Informationen, die Menschen posten, wozu auch Bilder gehören. Zwar wird immer wieder angegeben, dass die Rechten des Fotografen selbstverständlich beim Fotografen verbleiben, aber die Verwertungsrechte abgetreten werden. Nicht aber geschieht dies im Sinne einer Verwertungsgesellschaft, die Verwendungen in Rechnung stellt und dann dem Urheber auch einen Anteil daran gibt. Sind Fotos, die man auf Instagram & Co postet, dadurch völlig vogelfrei?

Man darf auf das Resultat dieses Gerichtsfalls gespannt sein.

Original Artikel: Volvo Argues That Its Use of Publicly-Shared Instagram Photos is Not Infringement

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